Steueramt

Das Steueramt ist zuständig für das Steuererklärungsverfahren der natürlichen Personen (ohne direkte Bundesteuer) und die Feuerwehrersatzabgaben.

Steuerbelastung 2024: 
Kanton120/160%*
Bezirk March40%
Gemeinde130%
röm.-kath. Kultus32%
evang.-ref. Kultus14%

* Steuerfuss für juristische Personen

Steuerfüsse

Steuerberechnung

Steuererklärungssoftware 

Feuerwehr-Ersatzabgaben

Alle männlichen sowie alleinstehenden weiblichen Einwohner von 20 bis 52 Jahren, welche nicht in der freiwilligen Feuerwehr sind, haben folgenden Abgaben zu leisten:

2,5 Promille vom steuerbaren Einkommen. Die Mindestabgabe beträgt jedoch Fr. 125.00 pro Jahr ohne Höchstgrenze.

Hundesteuer

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens 4 Monate alten Hund hat der Halter in seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mit der Bezahlung der Hundesteuer bestätigt der Hundehalter, dass für den Hund die gesetzlichen vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Rechnung für die Hundesteuer wird jeweils im Januar verschickt

Die Hundesteuer beträgt:

für einen Nutzhund             Fr. 20.00 pro Jahr

für einen anderen Hund       Fr. 50.00 pro Jahr

Für jeden weiteren Hund pro Haushalt, beträgt die Steuer Fr. 100.00 mehr pro Hund als die aufgeführten Grundtaxen.

Gesetz über das Halten von Hunden