Das Steueramt ist zuständig für das Steuererklärungsverfahren der natürlichen Personen (ohne direkte Bundesteuer) und die Feuerwehrersatzabgaben.
Steuerbelastung 2024: | |
Kanton | 120/160%* |
Bezirk March | 40% |
Gemeinde | 130% |
röm.-kath. Kultus | 32% |
evang.-ref. Kultus | 14% |
* Steuerfuss für juristische Personen
Alle männlichen sowie alleinstehenden weiblichen Einwohner von 20 bis 52 Jahren, welche nicht in der freiwilligen Feuerwehr sind, haben folgenden Abgaben zu leisten:
2,5 Promille vom steuerbaren Einkommen. Die Mindestabgabe beträgt jedoch Fr. 125.00 pro Jahr ohne Höchstgrenze.
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens 4 Monate alten Hund hat der Halter in seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mit der Bezahlung der Hundesteuer bestätigt der Hundehalter, dass für den Hund die gesetzlichen vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Die Rechnung für die Hundesteuer wird jeweils im Januar verschickt
Die Hundesteuer beträgt:
für einen Nutzhund Fr. 20.00 pro Jahr
für einen anderen Hund Fr. 50.00 pro Jahr
Für jeden weiteren Hund pro Haushalt, beträgt die Steuer Fr. 100.00 mehr pro Hund als die aufgeführten Grundtaxen.