Abstimmungen und Wahlen

Die Staatskanzlei ist für die Organisation und die Durchführung der eidgenössischen sowie kantonalen Abstimmungen und Wahlen verantwortlich. Die gleichen Aufgaben nimmt auf Gemeindeebene die Gemeindekanzlei wahr.

Briefliche Stimmabgabe

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht in Form der brieflichen Stimmabgabe auszuüben. Bitte lesen Sie die Anweisungen auf dem Kuvert, das Ihnen bei Abstimmungen spätestens 3 und frühestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstag oder bei Wahlen spätestens 10 Tage vor dem Wahltag zugestellt wird, genau durch.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Unterlagen während der Schalteröffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung möglich

Der Briefkasten beim Gemeindehaus kann ebenfalls zur brieflichen Stimmabgabe benutzt werden. Letzte Leerung an Wahl- und Abstimmungssonntagen ist 11.00 Uhr

Urnenöffnungszeiten

Sie können Ihr Stimm- und Wahlrecht am Abstimmungs- oder Wahlsonntag persönlich an der Urne ausüben. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Sitzungszimmer des Gemeinderates Innerthal, Gemeindeplatz 5 (Gemeindebaute, 1.Stock) Zeit von 10.00 - 11.00 Uhr

Weitere Informationen zur Stimmabgabe finden Sie unter folgendem Link: www.sz.ch/richtigstimmen