Alle Bauten der Gemeinde Innerthal unterliegen dem Kant. Planungs- und Baugesetz SRSZ 400.100
Zum Aufgabenbereich der Bauverwaltung gehören:
Ab dem 1. Mai 2019 müssen die Baueingaben über eBau erfolgen. Zusätzlich müssen auf der Gemeindekanzlei 2 Sätze der Unterlagen in Papier eingereicht werden.
Weitere Erklärungen finden Sie auf folgender Website:
Link für Registrierung und Erfassung von Gesuchen:
Katasterpläne sind bei einem Geometer zu bestellen oder können über den Geoshop bezogen werden.