Der Gemeindeschreiber leitet die Gemeindeverwaltung und sorgt für die Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Entwicklung der Gemeinde. Er führt die Geschäfte der Gemeindekanzlei.
Er wird vom Stimmbürger jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Zur Wahl sind nur Bewerber zugelassen, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügen.
Zum Aufgabenbereich des Gemeindeschreibers gehören:
- Geschäftsführung für den Gemeinderat und die Gemeindeversammlung
- Mitarbeit und Aufsicht bei der Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen
- Personelle und administrative Führung der Gemeindeverwaltung
- Beratung und Information der Behörde in fachlichen und rechtlichen Belangen
- Ansprechpartner der Bevölkerung für Anliegen und Probleme
- Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen
- Vertreter der Gemeinde gegenüber Dritten